Das Presbyterium ist das Leitungsgremium unserer Kirchengemeinde und entscheidet alle wesentlichen Dinge innerhalb der Gemeinde.

Presbyterinnen und Presbyter sind berufen, die Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung mit der Pfarrerin zu leiten.

Zu seinen Aufgaben gehören im Einzelnen:

  • Mitwirken nach Maßgabe des Pfarrstellenbesetzungsrechtes bei der Pfarrwahl;

  • es sorgt im Einvernehmen mit der Superintendentin oder dem Superintendenten dafür, dass der Gottesdienst, die Seelsorge, die Unterweisung der Jugend und die Amtshandlungen ordnungsgemäß wahrgenommen werden, wenn eine Pfarrstelle frei wird oder der pfarramtliche Dienst aus anderen Gründen nicht geschieht;

  • es trägt die Verantwortung für den Kirchlichen Unterricht;

  • es beschließt über die Zulassung zum heiligen Abendmahl;

  • es trägt Sorge für die Heiligung des Sonntags;

  • es setzt die Zeit und die Zahl der Gottesdienste fest und trägt die Verantwortung für die Einhaltung der guten Ordnung im Gottesdienst;

  • es fördert die Kirchenmusik, insbesondere die Pflege des Gemeindegesanges;

  • es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten;

  • es trägt Sorge für die würdige Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte;

  • es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen;

  • es ist verantwortlich für den Dienst an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen;

  • es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen;

  • es trägt Sorge für die in der Gemeinde bestehenden Einrichtungen der Diakonie;

  • es pflegt kirchliche Sitte;

  • es stellt die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und übt die Dienstaufsicht aus;

  • es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;

  • es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde;

  • es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.

Das Presbyterium der Evangelischen Kichengemeinde Ense besteht z.Z. aus 3 gewählten Presbyterinnen, 1 Presbyter und der Pfarrerin.

Unser Presbyterium tagt in der Regel einmal im Monat.

Presbyterwahlen finden alle 4 Jahre statt.

Wer kann Mitglied im Presbyterium werden? Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteramt müssen mindestens 18 Jahre alt sein und laut Presbyterwahlgesetz müssen sie zum heiligen Abendmahl zugelassen sein. Darüber hinaus müssen sie Mitglied der Kirchengemeinde sein.

Kontakt

Dr. Maren Neumann-Aukthun

Vorsitzende des Presbyteriums

Tel.: 0171 1065003

 

 

Gemeindebüro

Evangelische Kirchengemeinde Ense
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59469 Ense
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